Publikationen
BFH vom 10.10.2023 – IX R 15/22 – FamRZ 2024, 270: Die steuerlichen Auswirkungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Michael R. A. Lange, Köln
Erstveröffentlichung: Darmstädter Kreis – das Forum für den Versorgungsausgleich (Internetseite)
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Mathias Ulbrich (Hrsg.), Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten, 2020
Michael R. A. Lange, Köln/Sabine Witthöft, Kiel
Kapitel 11: Versorgungsausgleich in der bAV, Seite 807 - 888
> Leseprobe
2. Auflage – voraussichtlich Anfang 2024
Die beitragsorientierte Leistungszusage im Niedrigzinsumfeld – Anforderungen an einen Beitragserhalt
Erstveröffentlichung: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht (NZA-RR) 01/2022, Seite 13 - 15
Ausgleich eines Anrechts auf eine Betriebsrente zugunsten eines beherrschenden Mitunternehmers – Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 05.09.2012 – 2 UF 59/12
Erstveröffentlichung: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 19/2014, Seite 1599 - 1601
Mit der Entscheidung vom 05.09.2012 hat das OLG Bamberg einen – steuerrechtlich zulässigen – Widerrufsvorbehalt in einer Pensionszusage zugunsten eines sog. beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als Grund angesehen, das Anrecht im Rahmen eines Versorgungsausgleichs dem Grunde nach als nicht ausgleichsreif nach § 19 VersAusglG zu qualifizieren. Gleichzeitig hat es die Ausgleichsreife der Höhe nach abgelehnt, da die Zusage endgehaltsabhängig ausgestaltet und mit einer Leistungshöchstgrenze versehen war. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Beschluss auseinander und zeigt Konsequenzen auf, die sich aus einer solchen Rechtsprechung in der Praxis beim Ausgleich von betriebsrentenrechtlichen Anrechten ergeben würden.
Auszug zum Download
> Ausgleich eines Anrechts auf eine Betriebsrente zugunsten eines beherrschenden Mitunternehmers
Schnelleinstieg betriebliche Altersversorgung
Uwe Deist/Michael R. A. Lange
Haufe Praxisratgeber, 1. Auflage/2010, ISBN: 978-3-448-08026-1
Dieses Buch hat zum Ziel, Sie in Ihrer Tätigkeit zu unterstützten. Dazu bietet es Ihnen in drei großen Teilen Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Thema Betriebsrente. Es zeigt Ihnen, wie Sie die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen anwenden – von der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers bis zu seiner Verrentung. Die Einführung einer neuen Versorgungsmaßnahme in Ihrem Unternehmen wird Schritt für Schritt erklärt. Arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Grundlagen zu den Vertragsformen und Änderungsmöglichkeiten bieten Ihnen zudem eine solide Wissensbasis.
Downloads
> Schnelleinstieg bAV, Fragen 1 bis 4
> Schnelleinstieg bAV, Inhalt + Was Buch und CD bieten
Als besonderen Service haben Sie die Möglichkeit, auf Änderungen und Aktualisierungen des Buches mit den folgenden Links zuzugreifen.
> Frage 7: Wie bestimmen Sie die Höhe der Leistung, 4. Beispiel, Seite 34/Stand: 03.06.2010
> Kapitel 1.1.3, Was gilt für die Gesundheitsprüfung, Seite 47/Stand: 13.05.2010
> Erläuterungen zu allen wichtigen Begriffen, Seite 268/Stand: 03.06.2010
> Stichwortverzeichnis, Seite 283/Stand: 03.06.2010
Entgeltumwandlung und Zillmerung
Uwe Deist, Bebra/Michael R. A. Lange, Oberursel
Erstveröffentlichung: Betriebliche Altersversorgung 1/2008, Seite 26 - 33
Mit dem Altersvermögensgesetz wurde das Betriebsrentengesetz umfassend modifiziert. U. a. wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG die Entgeltumwandlung ausdrücklich als eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung genannt. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Diskussionen über den dabei eingeführten Begriff der Wertgleichheit. Dabei wurde immer wieder problematisiert, ob sogenannte gezillmerte Versicherungstarife bei der Entgeltumwandlung verwendet werden dürfen. Durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 15.03.2007 hat diese Diskussion neue Nahrung erhalten. Der folgende Beitrag setzt sich betriebswirtschaftlich und rechtlich mit den wesentlichen Argumenten auseinander, die für und gegen den Einsatz von gezillmerten Tarifen im Rahmen der Entgeltumwandlung sprechen.
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> Entgeltumwandlung und Zillmerung